Teilnahmebedingungen
Roto Kampagne Aus ALT mach WOW 2023.
Veranstalterin
Veranstalterin der Kampagne ist die Roto Frank DST GmbH, Wilhelm-Frank-Straße 38-40, 97980 Bad Mergentheim.
Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Eine Teilnahme an der Kampagne ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme an der Kampagne erklärt sich der teilnehmende Betrieb („Teilnehmer“) mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind professionelle Handwerkerbetriebe des Dachdecker- oder Zimmererhandwerks mit Firmensitz in Deutschland. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Veranstalterin sowie angeschlossener Unternehmen sowie deren jeweilige Angehörige.
Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung der Kampagne, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder (c) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Kampagne.
Die Verwendung von Skripten, Makros oder sonstigen automatisierten Systemen zur Teilnahme an der Kampagne ist verboten und jede Teilnahme, welche unter Verwendung solcher Systeme erfolgt (oder zu erfolgen scheint), gilt als Manipulation. Alle unverständlichen, unvollständigen oder betrügerischen Eingaben werden zurückgewiesen.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Aktionszeitraums möglich. Die Teilnahme ist gratis. Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass im Projekt mit dem die Anmeldung erfolgt, mindestens ein Roto Produkt verbaut wird.
Ablauf Aktion – Aus ALT mach WOW
1. Aktionszeitraum
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 01. Mai 2023 und endet am 31. Dezember 2023 23:59 Uhr MEZ. In diesem Zeitraum werden die potentiellen Kandidaten für eine Videoproduktion ausgewählt und bei Zusage innerhalb von 10 Werktagen nach Bewerbungseingang direkt mittels Anruf oder E-Mail Nachricht durch die Veranstalterin kontaktiert. Erfolgt kein fristgerechter Kontakt war die Bewerbung nicht erfolgreich.
Die Videodrehtermine finden nach Absprache statt.
2. Aktions-Beschreibung
Während des Bewerbungszeitraums bewerben sich die Teilnehmer für eine professionelle Videoproduktion im Rahmen eines Renovierungs- oder Sanierungsprojekts mit Roto Produkten bei einem ihrer Kunden.
Die professionelle Videoproduktion beinhaltet das Schreiben eines Skripts, Erstellung einer Shot-Liste, Briefing der Darsteller, Einrichtung des Sets, Beleuchtung, Darsteller-Vorbereitung, Audio-Setup, Video-dreh, Regie, Rohschnitt, Audio-Bearbeitung, Animation und Titel, Farbkorrektur und finaler Schnitt. Nicht von der Kampagne und der Leistungen der Veranstalterin umfasst sind die dem Teilnehmer durch den Videodreh etwa entstehenden Kosten, Spesen und Aufwendungen. Die Veranstalterin übernimmt auch nicht sonstige Kosten, die Dritten aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem Videodreh entstehen, beispielsweise Räum- und Reinigungskosten oder Kosten für Hilfsmittel (z.B. Kran, Gerüst).
Um an der Kampagne teilzunehmen, müssen sich die Teilnehmer auf der Aktions-Webseite https://www.roto-frank.com/de/dst/profi/aus-alt-mach-wow der Veranstalterin durch ausfüllen des Anmeldeformulars, mit einem Objekt zu dem sie bereits einen Auftrag haben, anmelden. Dabei müssen sie Angaben zu Postleitzahl der Adresse des Objekts, dem Zeitraum des Bauvorhabens, den Kontaktdaten des eigenen Unternehmens und der Anzahl und Art der im Objekt geplanten Roto Produkte machen. Das Hochladen eines Bildes zum Zustand des Objekts ist optional. Jedem Teilnehmer ist die Mehrfachteilnahme durch das Anmelden mit mehreren Objekten gestattet.
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden Kandidaten für die Videoproduktion durch eine Jury aus Roto Experten ausgewählt. Die Jury bewertet die eingereichten Anmeldungen anhand der folgenden Kriterien: Aufwand der baulichen Vorhaben, Anzahl und Art der Roto Produkte im Projekt sowie – ggf. – Zustand des Objekts. Je mehr Angaben zum Projekt vorliegen, desto eher kann die Jury sich ein Bild vom Projekt machen. Die Entscheidung der Jury zur Auswahl geeigneter Kandidaten ist nicht anfechtbar. Es besteht kein Anspruch auf Auswahl.
3. Zuschlagsbenachrichtigung
Die Bekanntgabe des Zuschlags, d.h. der Auswahl zur Teilnahme am Videodreh, erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bewerbungseingang direkt mittels Anruf oder per E-Mail Nachricht durch die Veranstalterin. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse / Telefonnummer und deren Verfügbarkeit ist der Teilnehmer verantwortlich.
Die ausgewählten Kandidaten werden dazu angehalten, sich mittels E-Mail Nachricht an marketing.de@rotofrank.com an die Veranstalterin zu wenden, um die Teilnahme an dem Videodreh zu bestätigen. Sofern sich ein Kandidat nicht innerhalb von fünf Werktagen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Zuschlags bei der Veranstalterin meldet, verfällt die Möglichkeit auf Teilnahme an einem Videodreh.
Der Zuschlag zum Videodreh ist projektspezifisch, d.h. der Videodreh kann nicht für ein anderes Projekt genutzt werden.
Es obliegt dem Kandidaten, die für den Videodreh erforderlichen Einwilligungen einzuholen. Dies betrifft die Einwilligungen des Eigentümers des Objektes sowie eines etwaigen Mieters der Räumlichkeiten, in denen das Projekt stattfindet. Ferner sind Einwilligungen aller am Videodreh beteiligten Mitarbeiter des Kandidaten einzuholen. Die Einwilligungserklärungen stehen als Muster auf der Internetseite https://www.roto-frank.com/de/dst/profi/aus-alt-mach-wow zur Verfügung, wobei sich die Veranstalterin Anpassungen dieser Muster vorbehält. Es gilt das jeweils aktuell bereitgestellte Muster.
Die unterschriebenen Einwilligungen müssen der Veranstalterin spätestens 10 Werktage vor dem vereinbarten Videodreh vorliegen. Andernfalls steht es der Veranstalterin frei, den Termin zu verschieben oder den Videodreh abzusagen.
Eine Barauszahlung des Videodrehs, eine Auszahlung in anderen Sachwerten oder ein Tausch ist nicht möglich. Eine Weitergabe des Videodrehs an andere ist ausgeschlossen.
4. Videoproduktion
Die Termine zum Videodreh werden individuell nach Bauvorhaben vereinbart. Die Veranstalterin behält sich vor, den Videodreh abzusagen, wenn keine Terminfindung möglich ist, Umstände (Corona-Infektion, Wetter etc.) einen Videodreh nicht zulassen oder erheblich behindern oder sonstige Gründe vorliegen, die an einem Erfolg des Videodrehs zweifeln lassen. Die Absage soll so früh wie möglich erfolgen. Ansprüche des Kandidaten auf eine Durchführung des Videodrehs bestehen nicht. Die Veranstalterin übernimmt keine Kosten oder Aufwendungen nach Absage des Videodrehs.
Nach Videodreh produziert die Veranstalterin oder ein durch sie engagiertes drittes Unternehmen einen professionellen Kurzfilm aus dem aufgenommenen Bild-, Ton- und Videomaterial. Dieser Kurzfilm wird dem Kandidaten als Videodatei zur Verfügung gestellt und darf durch ihn örtlich und zeitlich unbegrenzt zu werblichen Zwecken verwendet werden. Dieses Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich. Eine Veränderung des Kurzfilms darf nur mit Zustimmung der Veranstalterin erfolgen.
Geistige Eigentümerin des Bild-, Ton- und Videomaterials bleibt die Veranstalterin. Der Veranstalterin steht es frei, das Bild-, Ton- und Videomaterials sowie den Kurzfilm zu beliebigen, auch werblichen, Zwecken in allen verfügbaren Medien räumlich und zeitlich zu nutzen, insbesondere den Kurzfilm auf ihrer Aktions-Webseite https://www.roto-frank.com/de/dst/profi/aus-alt-mach-wow zu veröffentlichen.
Zusicherung des Teilnehmers
Sofern der Teilnehmer bei der Anmeldung ein oder mehrere Bilder hoch lädt („Upload“) garantiert er, dass die Bildrechte ausschließlich bei ihm liegen bzw. er über die zum Upload benötigten Rechte und Einwilligungen verfügt, dass die Bilder keine Rechte Dritter verletzen und bei der Nutzung der Bilder kein Urheber/Rechteinhaber genannt werden muss. Zudem versichert der Teilnehmer, dass alle etwa auf den Bildern sichtbaren Personen dem Upload zugestimmt haben.
Kommunikation
Der Teilnehmer stimmt zu, dass die Veranstalterin bei einem Zuschlag über den Videodreh und den Teilnehmer sowie das Renovierungs- oder Sanierungsprojekts in allen dafür geeigneten Medien kommunizieren darf.
Haftungsausschluss
Die Veranstalterin haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte verbreitet werden und mit der Kampagne im Zusammenhang stehen.
Verletzt ein Teilnehmer schuldhaft eine der durch die Veranstalterin aufgestellten Regeln, insbesondere wenn der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt, stellt der Teilnehmer die Veranstalterin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund dieser Verletzung gegen die Veranstalterin geltend gemacht werden.
Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Datenschutz
Zur Durchführung der Kampagne erheben und verarbeiten wir die Kontaktdaten der Teilnehmer, Informationen zum Objekt sowie optional eingereichtes Bildmaterial. Sämtliche personenbezogenen Daten werden dabei nur für die Zwecke der Durchführung der Kampagne und der Zuordnung und Übermittlung der Videos sowie zur Überprüfung der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen verarbeitet. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und lit. f) DS-GVO. Das berechtigte Interesse zur Datenverarbeitung besteht in der Notwendigkeit, die Kandidaten zu ermitteln und zu benachrichtigen, mit ihnen bzgl. der Videoproduktion zu kommunizieren oder ihnen die Videos zukommen zu lassen. Den Kurzfilm ausgenommen, werden die erhobenen Daten nur für die Dauer der Kampagne gespeichert und nach Beendigung der Kampagne umgehend gelöscht. Im Übrigen wird auf die allgemeine Roto-Datenschutzerklärung, welche über die Webseite https://www.roto-frank.com/de/dst/profi/datenschutz zu finden ist, verwiesen. Dort erhalten Sie insbesondere Informationen zur verantwortlichen Stelle, dem Datenschutzbeauftragten sowie Ihren Betroffenenrechten.
Sonstiges
Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, die Kampagne ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden, insbesondere wenn ein planmäßiger Ablauf der Kampagne nicht (mehr) möglich ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen
Die Kampagne unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.